02 2013
Wo Europa gerade zerbricht und wo es neu entstehen könnte
Vor vielen Jahren erstaunte mich einmal ein Kollege in einem Vortrag über europäische Identität mit seinem Bedauern darüber, dass „niemand bereit ist, für Europa zu sterben“. Abgesehen davon, dass mir dieser Zugang zu Kollektividentität nach wie vor zweifelhaft erscheint, hatte der Mann wohl schon damals unrecht – ganz sicher aber könnte er sich heutzutage diesbezüglich beruhigen: Im Jahr 2011 starben mindestens 1500 Menschen für ihren Versuch, nach Europa zu kommen.
Natürlich ging es darum in diesem Vortrag nicht. Sondern es ging um die europäischen Bürger_innen, die nicht bereit sind, unter Einsatz ihres Lebens die EU-Außengrenzen zu verteidigen. Doch vielleicht würden sich ja auch solche finden, wenn ein solcher Einsatz denn nötig wäre. Solange Europa sich nur von Menschen bedroht fühlt, die hier ein neues Leben aufbauen wollen, gibt es eine solche Notwendigkeit aber wohl nicht.
Hingegen erscheint es dringend notwendig, das Projekt der Einigung Europas, seine Grundlagen und Ziele zu überdenken. Die Ursprünge dieses Projekts, die Schaffung von Frieden und Demokratie in einem Erdteil, der mit beidem bis Mitte des 20. Jahrhunderts wenig zu tun hatte, wurden Ende des Vorjahres mit dem Friedensnobelpreis gewürdigt. Das geschah wohl nicht zufällig zu einer Zeit, in der die EU zu zerbrechen droht – an der Wirtschaftskrise, aber noch viel mehr an den EU-Maßnahmen, die diese Krise angeblich beenden sollen und ganze Bevölkerungen der EU in die Verarmung treiben. Tatsächlich einem historischen Zufall dürfte es aber zu verdanken sein, dass zum Zeitpunkt der Nobelpreisüberreichung Flüchtlinge in Wien, Berlin und anderswo öffentlich gegen die unmenschlichen Bedingungen protestierten, unter denen sie zu leben gezwungen werden.
Diese Bewegung ist Teil der zahlreichen Protestbewegungen, die wir seit einigen Jahren in Europa beobachten. Die Gründe für diese Proteste sind unterschiedlich, wenn auch zusammenhängend: Verarmung durch Austeritätsmaßnahmen, unmenschliche Behandlung von Flüchtlingen und Asylwerber_innen, exorbitant steigende individuelle Kosten und erschwerte Bedingungen für Studierende. Die Adressat_innen dieser Proteste sind in jedem Fall die EU und die Regierungen ihrer Mitgliedsstaaten. Und die Ursachen der politischen Situation, gegen die sich diese Proteste richten, liegen gleichfalls in der Struktur und Entwicklung der EU, im Oszillieren zwischen supranationaler ökonomischer Scheinrationalität und der Befriedigung national(istisch)er Ansprüche. Diese Kombination unvereinbarer politischer Strategien wird stets auf Kosten benachteiligter Bevölkerungsgruppen ausgetragen; für die EU hingegen sind ihre Folgen ambivalent.
Die immer engere Union der Völker Europas: Dublin II
In allen Verträgen der EG/EU wird „die immer engere Union der Völker Europas“ als Ziel des europäischen Einigungsprozesses genannt. Zu Beginn sollte dieses Ziel ausschließlich durch wirtschaftspolitische Maßnahmen erreicht werden, seit dem Vertrag von Maastricht geht es zusätzlich um die Vergemeinschaftung von immer mehr Politikfeldern – wie etwa der Asylpolitik, die das Ziel eines „gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ als Teil eines „Raum[s] der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ verfolgt.[1]
Im Lichte der realen Lage von Flüchtlingen in der EU ist diese Formulierung an Zynismus kaum zu überbieten. Doch Flüchtlinge stellen in der EU-Definition für diesen Raum nur eine Bedrohung dar, sie sind in ihn nicht eingeschlossen. Der „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ soll für die EU-Bürger_innen geschaffen werden, Flüchtlinge sind in ihm eine Anomalie, die ausnahmsweise zugelassen wird.
Dieses Verständnis widerspricht den Realitäten einer globalisierten Welt, die durch skandalös unterschiedliche Lebenschancen geprägt wird. Doch diese Lebenschancen sind nicht Teil der EU-Asylpolitik, die sich per definitionem auf politische Verfolgung beschränkt und realiter akzeptierte Gründe für politisch motivierte Flucht immer mehr einschränkt. Die Anomalie muss eine Anomalie bleiben, da sie sonst das System bedroht – nicht nur das System der Asylpolitik, sondern das gesamte Konzept einer supranationalen politischen Einheit, die immer noch mit nationalen Konzepten der Aus- und Abgrenzung operiert.
Schließt man sich dieser Logik der Ausnahme, der Anomalie und des Ausschlusses an, dann erscheinen die Bestimmungen von Dublin II mindestens auf den ersten Blick folgerichtig: Um Kosten zu minimieren und Verfahren zu beschleunigen, wird von Anfang an festgelegt, welcher Mitgliedstaat für eine_n Asylwerber_in zuständig ist: nämlich in den meisten Fällen derjenige, in dem der Flüchtling die EU erstmals betritt. Die „Last“, die durch die Anomalie des Flüchtlings entsteht, wird solcherart scheinbar gerecht aufgeteilt.
Abgesehen von der fragwürdigen Logik, auf der dieses System aufbaut, ignoriert es allerdings auch die Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten – in Hinblick auf ihre Wirtschaftskraft, ihr Rechtssystem, aber auch ihre geographische Lage. Dublin II schiebt die Verantwortung für Flüchtlinge in erster Linie den Mitgliedstaaten an EU-Außengrenzen zu. Wenn ein Land an einer stark frequentierten EU-Außengrenze in wirtschaftliche Probleme gerät, wie das derzeit in Griechenland der Fall ist, dann bedeutet diese Regelung dramatische Belastungen für die betroffenen Flüchtlinge und die nationale Bevölkerung. Während immer mehr Griech_innen auf die Unterstützung von NGOs angewiesen sind, die als Hilfsorganisationen für Flüchtlinge gegründet worden sind, profitieren die griechischen Neofaschist_innen vom wachsenden Rassismus und Fremdenhass der griechischen Bevölkerung. Dublin II bedeutet in Griechenland akute Gefahr für Leib und Leben von Flüchtlingen, deren Versorgung nicht gewährleistet ist und die ständig von gewalttätigen Ausschreitungen bedroht werden.
Doch nicht nur die prekäre Situation in Griechenland führt zu krasser Ungleichbehandlung von Menschen, die Europa erreichen. Dublin II legt fest, dass „[j]eder Mitgliedstaat […] das Recht [behält], einen Asylbewerber nach seinen innerstaatlichen Rechtsvorschriften unter Wahrung der Bestimmungen der Genfer Flüchtlingskonvention in einen Drittstaat zurück- oder auszuweisen“. Mit diesem Absatz werden Unterschiede in der Interpretation der Genfer Konvention offiziell anerkannt – und unterschiedliche Interpretationen von Menschenrechten, die über Leben und Tod von Individuen entscheiden, widersprechen dem gesamten Grundkonzept dieser Rechte.
Die EU-weite Abstimmung der Asylpolitik in ihrer derzeitigen Form bedeutet für Flüchtlinge in Europa daher eine Verringerung ihrer Lebens- und Überlebenschancen, nimmt sie ihnen doch die Möglichkeit, sich um Aufnahme in ein EU-Land zu bemühen, das insgesamt menschenrechtskonformer handelt oder – aus welchen Gründen auch immer – spezifische Fluchtgründe eher akzeptiert. Da den Betroffenen oft auch eine Ausreise aus der EU nicht möglich ist, bleibt ihnen nur noch die Möglichkeit, als Sans-Papiers um ihr Überleben zu kämpfen.
Dass dies den Endpunkt vieler Asylverfahren darstellt, wird von Medien und populistischen Politiker_innen gerne als Argument für weitere Verschärfungen des Asylrechts und härtere Kontrollen der EU-Grenzen verwendet. Mit dem Begriff der Illegalität wird eine kriminelle und zu bestrafende Schuld der Flüchtlinge suggeriert, die in ihrem bloßen Aufenthalt besteht.
Zugleich allerdings bietet dieser unzulässige Aufenthalt die Möglichkeit kontinuierlicher wirtschaftlicher Ausbeutung. Während sich die EU laut Lissabon-Strategie darum bemüht, „die Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum in der Welt zu machen“[2], werden mühsame Arbeiten in anderen Wirtschaftszweigen (wie auch in Teilen der Wissensproduktion) häufig Menschen überlassen, die keinen Mindestlohn und keine Arbeitsrechte verhandeln können. Davon profitieren nicht nur große Konzerne, sondern durchaus auch individuelle EU-Bürger_innen, die zu sehr günstigen Preisen ihre Wohnungen putzen, ihre Verwandten pflegen, ihre Bauarbeiten durchführen lassen. Auf diese Art können die Widersprüche zwischen nationalistischem Populismus und supranationaler Wirtschaftspolitik der erfolgreichen Umsetzung neoliberaler gouvernementaler Strategien dienen.
Nationale Souveränität: die Nicht-Beistands-Klausel
Bei der Bekämpfung der europäischen Wirtschaftskrise hingegen stößt diese neoliberale Gouvernementalität gerade an ihre Grenzen. Einerseits erscheint die Strategie, neoliberales Wirtschafts- und Politikversagen durch neoliberale Austeritätsmaßnahmen zu bekämpfen, insgesamt fragwürdig. Andererseits aber droht hier die EU an ihren Sollbruchstellen zu zerbrechen. Wirtschaftswissenschaftler_innen aller politischen Couleur haben aus Anlass der Euro-Einführung darauf hingewiesen, dass eine gemeinsame Währung ohne gemeinsame Wirtschafts- und Steuerpolitik ein höchst riskantes Unternehmen ist. Über längere Zeit geriet diese Kritik in Vergessenheit, weil der Euro erstens politisch außerordentlich erfolgreich war (und vermutlich mehr zur Identifizierung der Bürger_innen mit der EU beigetragen hat als alle Kommunikationsbemühungen der europäischen Kommission) und weil er zudem scheinbar auch wirtschaftliche Vorteile für alle Länder der Eurozone bot: Exporte stärkerer nationaler Ökonomien wurden erleichtert, schwächere Ökonomien innerhalb der Eurozone wurden stabilisiert. Nicht zuletzt gelang diese Stabilisierung aufgrund des leichteren Zugangs zu Krediten auf der Basis einer stabilen Währung – und führte damit zur Schuldenkrise dieser Ökonomien in den letzten Jahren.
Ebenso wie die gemeinsame Asylpolitik ist also die Konzeption der Eurozone durch ein Wechselspiel von nationalen Interessen und supranationaler Politik geprägt. Eine zentrale Rolle spielen hier die Nicht-Beistandsklausel zwischen den Mitgliedern der Eurozone und das Verbot für die Europäische Zentralbank, Schuldtitel der Mitgliedstaaten anzukaufen – auch wenn diese Vertragshürden im Fall von Griechenland eher phantasievoll umgangen wurden.
Doch auch die Rettungsmaßnahmen, die auf diese Art implementiert wurden, sind von nationalen Interessen geprägt, und zwar von den Interessen der (noch) nicht betroffenen Mitgliedstaaten. Denn sie kommen den Banken der Gläubigerländer zugute, während die Bevölkerungen der Schuldnerländer zunehmend in die Verarmung getrieben werden. Und als die zentral- und osteuropäischen Mitgliedstaaten der EU (und nicht Eurozonen-Mitglieder) einige Zeit vor Griechenland in wirtschaftliche Schwierigkeiten kamen, wurde die EU überhaupt nicht aktiv. Die Verantwortung wurde an den Währungsfonds abgeschoben und von den EU-Institutionen nur insofern mitgetragen, als diese mehr noch als der Fonds auf radikalen Austeritätsmaßnahmen bestanden.
Das kulturelle Erbe Europas: Nationalismus und Kolonialismus
Mit ihrem Motto „In Vielfalt vereint“ suggeriert die EU, dass ihre Stärke gerade in ihrer Pluralität besteht. Gerne wird hier auf die Vielfalt (nationaler) Kulturen und Sprachen verwiesen; unterschiedliche Lebensbedingungen und -chancen der EU-Bürger_innen sind nicht Teil offizieller Jubelmeldungen, aber dennoch über dieses Motto zu rechtfertigen. Daran haben auch die Versuche der letzten Jahrzehnte nichts geändert, eine „europäische Identität“ zu konstruieren. Diese Versuche beruhten in erster Linie auf der Behauptung eines gemeinsamen kulturellen Erbes Europas, und nicht etwa auf der Forderung nach europäischer Solidarität.
Jede Vereinigung impliziert die Abgrenzung gegen ihr Außen. Definitionen des Außen der EU haben historisch variiert – die kommunistische Bedrohung aus dem Osten, die übermächtige Weltpolizei USA, der Islamismus. In diesen Tagen gibt es dazu eine neue zeithistorische Klarheit: Europa ist gegen diejenigen Nicht-EU-Bürger_innen in Vielfalt geeint, für die Europa eine Hoffnung auf ein lebenswertes Leben darstellt. Und damit greift die EU tatsächlich auf einen wichtigen Teil des europäischen kulturellen Erbes zurück, nämlich auf die Traditionen innereuropäischer nationaler Konkurrenz und außereuropäischer Strategien der Abgrenzung und Ausbeutung kolonialer Prägung. Historisch hat diese Kombination zum Reichtum der europäischen Nationen beigetragen und zugleich Kriege zwischen europäischen Mächten ausgelöst. Gegenwärtig erhält post- und neokoloniale Ausbeutung den Lebensstandard vieler EU-Bürger_innen, zugleich ist der Mangel an innereuropäischer Solidarität für das politische Projekt der EU existenzbedrohend.
Eine Monnet-Methode in der Asylpolitik?
Wie jede Krise könnte auch diese eine Chance bieten, und zwar für eine bessere EU: eine, die sich im Inneren nicht den mit neuer Verve aufkommenden Nationalismen beugt und die sich nach außen nicht wie ein Supranationalstaat verhält.
Das wäre ein Projekt, das realpolitische Konsequenzen aus der gerne bejubelten historischen Tatsache zieht, dass die Menschenrechte eine europäische Erfindung sind, und das die behauptete Überlegenheit Europas in diesem Bereich nicht in erster Linie außenpolitisch (und sehr häufig im Einklang mit wirtschaftlichen Interessen) ausspielt, sondern als Auftrag an die EU versteht.
Das wäre ein Projekt, das die eigenen Beteuerungen der Bürger_innennähe ernst nimmt und die zunehmenden Proteste europäischer Bürger_innen als Bemühen um eine andere Form der europäischen Integration versteht und nicht als Störungen der Alltagsgeschäfte der EU-Institutionen.
Das wäre ein Projekt, das die Frage der Bürger_innenschaft grundlegend neu stellt und sich nicht damit zufriedengibt, nationale Bürger_innenschaft mit einigen zusätzlichen supranationalen Rechten auszustatten. Sondern das die weithin anerkannte Obsoletheit des Konzepts der nationalen Staatsbürgerschaft als politischen Auftrag versteht, Demokratie neu zu fassen und weiterzuentwickeln, statt stillschweigend zur Kenntnis zu nehmen, dass immer mehr Menschen in Europa Gesetzen unterworfen sind, die sie selbst nicht mitbestimmen können.
Ein solches Projekt bietet Chancen für europäische Identifizierungen, die fernab der sterilen Bemühungen der europäischen Kommission liegen, den Bürger_innen die EU näher zu bringen. Denn es setzt nicht bei den angenommenen Wünschen der schweigenden Mehrheit an, sondern dort, wo Menschen in Europa für ein anderes Europa kämpfen – wo Menschen nicht für Europa sterben möchten, aber sehr gerne in und für Europa leben.
Zugegeben: Die Chancen für eine derartige Nutzung der vielfältigen Krise der EU stehen zur Zeit nicht besonders gut. Viel wahrscheinlicher erscheinen weitere Entsolidarisierungen. Die Bewohner_innen der Mitgliedstaaten mit ökonomischen Problemen, die mit dem vielsagenden Akronym PIIGS zusammengefasst werden (Portugal, Italien, Irland, Griechenland, Spanien), wie auch die Flüchtlinge, die hier um ihr Überleben kämpfen, werden in hegemonialen Diskursen als faul, verlogen und generell EU-schädigend dargestellt. Diese pseudomoralischen Argumente werden durch solche angeblicher Sachzwänge und zweifelhafter Prognosen ergänzt: Was würde geschehen, wenn kein Mitgliedstaat mehr seine Schulden bezahlt oder wenn die EU von Flüchtlingen überrannt wird?
Hätten die Gründungsväter der europäischen Einheit in dieser Art gedacht und agiert, würde es wohl noch heute nicht mehr von diesem Projekt geben als die Kohle- und Stahlunion. Um das Ziel von Frieden und Demokratie in Europa zu erreichen, wurde kein Masterplan auf der Grundlage angenommener Worst-Case-Szenarien erstellt. Europäische Einheit entwickelte sich anhand der sogenannten Monnet-Methode: Integrationsschritte wurden dort gesetzt, wo sie nötig erschienen und möglich waren, weitere Schritte ergaben sich in der Folge.
Diese Methode hat zahlreiche Nachteile, unter anderem führt sie zu einem demokratisch schwer steuerbaren Automatismus. Und in ihrer konkreten Umsetzung haben wir ihr die neoliberale Ausrichtung der EU zu verdanken. Doch zugleich entspricht sie der notwendigen Kontingenz und Unplanbarkeit politischen Handelns.
Wie wäre es also, wenn sich die EU die neue Zielsetzung einer im Inneren und Äußeren solidarischen Gemeinschaft setzte und einfach mal ein paar Schritte in diese Richtung ginge? Die Erfüllung der Forderungen der protestierenden Flüchtlinge wäre dafür ein guter Anfang.
[1] VERORDNUNG (EG) Nr. 343/2003 DES RATES vom 18. Februar 2003 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrags zuständig ist (Dublin II), http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2003:050:0001:0010:DE:PDF
[2] Schlussfolgerungen des Vorsitzes. Europäischer Rat (Lissabon), 23. und 24. März 2000, http://www.consilium.europa.eu/ueDocs/cms_Data/docs/pressData/de/ec/00100-r1.d0.htm